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Lohnausweis 2016

Lohnausweis 2016

Begrenzung des Fahrkostenabzuges, neu geregelte Aus- und Weiterbildungskostenabzüge = Handlungsbedarf bei Arbeitgebern und -nehmern!

Die sogenannte FABI-Vorlage, welche ab dem Jahr 2016 eine steuerlichen Begrenzung des Fahrkostenabzuges bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3'000 vorsieht, entfaltet im Hinblick auf die Erstellung der Lohnausweise 2016 erstmals konkret Wirkungen. Bei Mitarbeitern mit Geschäftsfahrzeugen und Aussendiensteinsätzen besteht daher Handlungsbedarf.

Zudem: auch die Aus- und Weiterbildungskosten sind bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit seit 1.1.2016 neu geregelt.

Die Advise Treuhand AG hat ein entsprechendes "Check-up"-Formular zum Lohnausweis 2016 ausgearbeitet, welches wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich an Daniel Minder, Fachmann F&RW mit eidg. FA

FABI hat jedoch auch Auswirkungen auf die einzelnen Steuererklärungen 2016 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um unschöne Überraschungen im Veranlagungsverfahren zu vermeiden, ist eine entsprechend korrekte Deklaration im Formular "Berufsauslagen" vorzunehmen.
Gerne hilft Ihnen Thomas Fisler, lic. iur. / dipl. Steuerexperte
www.advise.ag 

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