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Der Kanton Zürich begrenzt den Pendlerabzugs auf CHF 5'000

Bis zum 31. Dezember 2017 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtliche Kosten für den Arbeitsweg als Berufskosten von ihren steuerbaren Einkünften abziehen. Mit der Abstimmung vom 24. September 2017 wird der Pendlerabzug ab 1. Januar 2018 auf CHF 5'000 beschränkt (entspricht bei 240 Arbeitstagen einer täglichen Fahrdistanz von maximal 30 Kilometer). 

Jeder Kanton kann den Maximalbetrag für den Arbeitswegabzug selber bestimmen. Folglich bestehen kantonal erhebliche Unterschiede.  

Auf Ebene direkte Bundessteuer ist der Pendlerabzug seit 2016 auf CHF 3'000 beschränkt. 

Für steuerrechtliche Fragen steht Ihnen unser Steuerberater, Thomas Zellweger, gerne zur Verfügung.

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